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   BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88   

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https://dejure.org/1988,3147
BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88 (https://dejure.org/1988,3147)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1988 - 4 StR 112/88 (https://dejure.org/1988,3147)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1988 - 4 StR 112/88 (https://dejure.org/1988,3147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe über den Zeitpunkt des erstmaligen Vorliegens eines genehmigungsfähigen Antrags hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88
    Prozeßkostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH NJW 1985, 921; 1982, 446).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88
    Prozeßkostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH NJW 1985, 921; 1982, 446).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88
    In besonderen Fällen kann zwar die Bezugnahme auf eine in der früheren Instanz abgegebene Erklärung ausreichen (vgl. BGH NJW 1983, 2145), aber auch eine solche Bezugnahme hat die Nebenklägerin unterlassen.
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 686/86

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe einer Nebenklägerin - Darlegung der

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88
    Im Hinblick darauf, daß lediglich der Angeklagte - erfolglos - Revision eingelegt hat und die Nebenklägerin Prozeßkostenhilfe nur begehrt, um dieser entgegenzutreten, war schließlich ein Zuwarten mit der das Revisionsverfahren abschließenden Entscheidung auch nicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs geboten (BGH VRS 72, 375).
  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15

    Prozesskostenhilfe des Nebenklägers (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 7 mwN).
  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung -

    Für den Zivilprozeß (grundlegend BGH v. 30.09.1981 - IVb ZR 694/80, MDR 1982, 217 = NJW 1982, 446; bestätigt von BGH v. 06.12.1984 - VII ZR 223/83, MDR 1985, 663 = NJW 1985, 921; BGH v. 08.10.1991 - XI ZR 174/90, NJW 1992, 839), für den Strafprozeß (BGH v. 21.04.1988 - 4 StR 112/88, BGHR § 397a Abs. 1 StPO Prozeßkostenhilfe Nr. 3; BGH v. 07.11.1989 - 1 StR 572/89, BGHR § 223a Abs. 1 StGB Werkzeug Nr. 4; BGH v. 17.03.1992 - 4 StR 95/92, JurBüro 1992, 823 = JurBüro 1993, 51) und für das finanzgerichtliche Verfahren (BFH v. 30.11.1989 - VIII S 14/89, BFH/NV 1990, 292; BFH v. 13.12.1989 - VIII S 16-21/89, BFH/NV 1990, 391; BFH v. 13.12.1989 - VIII S 2/88, BFH/NV 1990, 320; BFH v. 20.02.1990 - VIII B 39/85, BFH/NV 1990, 785; BFH v. v. 13.05.1992 - II S 1/92, BFH/NV 1993, 322; BFH v. 18.04.1996 - V S 3/96, BFH/NV 1996, 927) ist höchstrichterlich anerkannt, daß die Rückwirkung nur bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden kann, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der etwa erforderlichen Unterlagen von seiner Seite aus die Voraussetzungen für die PKH-Bewilligung geschaffen hat.
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08

    Prozesskostenhilfe für die Nebenklage in der Revisionsinstanz (zweiter Durchgang;

    Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 08.01.2002 - 3 StR 440/01

    Gegenvorstellung; Prozesskostenhilfe

    Die Gegenvorstellung gibt dem Senat keine Veranlassung zur Änderung dieser Entscheidung, die im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 5, 7 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97

    Prozeßkostenhilfe für Beratung über die Erfolgsaussichten einer Revision

    Ein genehmigungsfähiges Gesuch liegt auch deshalb nicht vor, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nebenkläger nicht dargelegt wurden (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 4).
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger in der Revisionsinstanz

    Aus diesem Grund ist nach überwiegender Auffassung für eine Prozesskostenhilfebewilligung regelmäßig dann kein Raum, wenn das Rechtsmittel des Angeklagten, dem der Nebenkläger allein entgegen tritt, gemäß § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründet ist (zu vgl. Ruppert,a.a.O.; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 397 a, Rn. 9 m.w.N.; Senge in KK, StPO, 6. Aufl., § 397 a, Rn. 3; Hilger in LR, StPO, 26. Aufl., § 397 a, Rn. 7; BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5; BGH in StrafFo 2004, 399; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 3 StR 504/08).
  • BGH, 02.06.1993 - 3 StR 485/92

    Ablehnung eines erneuten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt - zumal nach Abschluß des Instanzenzuges - nur in Betracht, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Erforderliche getan hatte (vgl. BGHR StPO § 397 a I Prozeßkostenhilfe 1, 3 und 4; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 397 a Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 93/95

    Nebenkläger - Anklagerevision - Revision - Revisionsbegründung -

    Eine anwaltliche Vertretung der Nebenkläger ist daher nicht erforderlich, § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 5, 7).
  • BGH, 31.07.1996 - 2 StR 180/96

    Versagung der Prozeßkostenhilfe einer Nebenklägerin wegen fehlender Darlegung zu

    Zudem ist eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin hier nicht erforderlich (§ 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO), da sich das allein vom Angeklagten eingelegte Rechtsmittel als unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO erweist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 5, 7).
  • BGH, 27.09.1995 - 2 StR 107/95

    Nebenkläger - Anwaltliche Vertretung - Verwerfung als offensichtlich unbegründet

    Eine anwaltliche Vertretung der Nebenkläger ist daher nicht erforderlich, § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 5, 7).
  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 472/95

    Antrag von Nebenklägerinnen auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die

  • BGH, 29.03.1995 - 2 StR 115/95

    Nebenkläger - Anklagerevision - Revision - Revisionsbegründung -

  • BGH, 16.02.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 19.07.1991 - 2 StR 269/91

    Porzesskostenhilfe einer Nebenklägerin für ein Revisionsverfahren

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 224/90

    Gesonderte Gewährung von Prozeßkostenhilfe für jeden Rechtszug - Ausreichen der

  • BGH, 27.09.1988 - 5 StR 411/88

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 06.10.1995 - 2 StR 489/95

    Prozeßkostenhilfeantrag - Nebenkläger - Zurückweisung - Offensichtliche

  • BGH, 05.10.1989 - 5 StR 414/89

    Verwerfung einer Revision wegen Unbegründetheit

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